Memento
Haudegen
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Name: Jörg Motorrad: sc 59 Herkunft: Berlin
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du kopierst die stvzo hier rein ... dann zähl doch mal die änderungen auf und wo steht das die polzei kein moped mehr mitnehmen darf ?
Die Herren in Grün können weiterhin die Fahrzeuge einer Untersuchung des §5 FZV untersuchen lassen, was den alten §17 StVZO entspricht. Weiterhin ist auch bei Anbau einer nicht genehmigten und zu lauten Schalldämpferanlage die BE erloschen, der §19 StVZO ist nämlich auch nicht gestrichen worden. Weiterhin ist es auch noch eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld und Punkten (Siehe Bussgeldkatalog und im Anhang zur FEV)
Ein paar Richtlinien wurden geändert aber ich warne euch ... gefickt werdet ihr trotzdem von den Grünen nämlich so wie immer
__________________ Termine 10:
viel zu wenig ....
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Memento: 11.04.2007 16:07.
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