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Geschrieben von mc_eck am 13.02.2008 um 15:30:

  Autofahren in Polen: Nur mit eigenem Kfz oder Ermächtigung des Halters

Gerade gelesen und für mich war es neu:

Quelle: http://www.vzb.de/UNIQ120291248008243/link409731A.html

Autofahren in Polen: Nur mit eigenem Kfz oder Ermächtigung des Halters

Hat Ihnen Ihr Freund oder Verwandter für eine Fahrt nach Polen sein Auto geliehen? Natürlich haben Sie an Ihren Führerschein und an die Autopapiere gedacht! - „Seit einiger Zeit reicht das nicht aus, um ein in Deutschland auf jemand anderen gemeldetes Fahrzeug in Polen fahren zu dürfen“, erklärt Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrums der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder): „Das vor kurzem geänderte polnische Straßenverkehrsgesetzbuch sieht vor, dass man auf Verlangen eines Polizisten ein Dokument vorzeigen muss, das das Nutzungsrecht am Auto eines anderen Halters nachweist.“ Die neue Vorschrift betrifft nur die Fahrzeuge, die nicht in Polen gemeldet sind. Wer also gerade ein Auto gekauft und noch nicht auf seinen Namen umgemeldet hat, muss den Kaufvertrag oder eine namentliche Rechnung bei sich haben.
Kann man bei einer Kontrolle keine Ermächtigung vorlegen, muss man mit einer Geldbuße von 50 Zloty (etwa 13 Euro) rechnen. Schlimmstenfalls kann sogar die Weiterreise verweigert werden.
Die Ermächtigung bedarf keiner notariellen Beurkundung – eine vom Fahrzeughalter eigenhändig unterschriebene Erklärung reicht aus. Zwar sollte laut dem polnischen Ministerium für Infrastruktur ein Dokument in deutscher Sprache anerkannt werden, aber um eventuelle Verständigungsprobleme mit der polnischen Polizei zu vermeiden, empfehlen die Verbraucherschützer ein Papier in deutscher und polnischer Ausführung. Interessierte Verbraucher erhalten den Vordruck für eine solche Ermächtigung (siehe folgendes Muster) im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Straße 8, sowie als Download unter www.vzb.de/Ermaechtigung.

Individuellen Rat erhalten Betroffene

in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom) - sowie

http://www.vzb.de/mediabig/47831A.doc



Geschrieben von Marko #88 am 13.02.2008 um 17:23:

 

Wat für ein Blödsinn grml respect
Den Schriebs kann man sich ja selbst ausstellen lol



Geschrieben von Heitzer am 13.02.2008 um 17:31:

 

Feuerlöscher und Warnweste müßen auch dabei sein. nachdenklich



Geschrieben von mc_eck am 13.02.2008 um 17:43:

 

Zitat:
Original von Marko #88
Wat für ein Blödsinn grml respect
Den Schriebs kann man sich ja selbst ausstellen lol


Röchtig ... aber beihaben sollte man es wohl grinsen (zur Not als Blanko als Vorrat), werde mir auch eines zur Sicherheit für den Hänger ausstellen :D

EDIT:
Zitat:
Original von Heitzer
Feuerlöscher... nachdenklich


Wie jetzt ehrlich?



Geschrieben von Heitzer am 13.02.2008 um 17:52:

 

Feuerlöscher contra Sani-Kasten


Fahrzeuge müssen laut polnischer StVO mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, ansonsten sind 13 Euro Strafe fällig. Bei uns ist der Löscher für Pkw nicht vorgeschrieben, dafür aber ein Erste-Hilfe-Kasten - nicht so in Polen. Die Behörden beider Nachbarländer bemühen sich nun um Einigung.


Das wichtigste übers Autofahren in Polen erfährt der deutsche Kraftfahrer gleich hinter der Grenze: Alle Tempolimits auf einen Blick - und natürlich auch die Pflicht zum Licht. Wie aber ist das mit dem Feuerlöscher? Wenn Sie nach Polen fahren, nehmen Sie den Feuerlöscher mit? Die Antworten der Autofahrer sind gemischt: „Ja, ich hab einen drinne! - Nicht, dass ich einen haben muss, aber ich habe einen dabei – Nö. Ach ist det Vorschrift?“

Die Antwort ist ein eindeutiges Jein. Denn eigentlich sollen deutsche Fahrer in der Grenzregion nicht mehr auf Feuerlöscher kontrolliert werden, erfahren wir von der Slubicer Polizei. Genau so wie Polen in Deutschland nicht mehr wegen fehlender Verbandskästen behelligt werden sollen. Doch das sind nur polizeiinterne Absprachen. Im Zweifel gilt die Vorschrift.

Der polnische Beamte erklärt: „In Polen ist es so vorgeschrieben. Entsprechend unseren gesetzlichen Regelungen muss das Fahrzeug mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Er muss mindestens anderthalb Kilo Löschmittel haben.“

Also besser ist's ihn mitzunehmen. Denn schon bei der von uns angefragten Polizei im 60 Kilometer entfernten Gorzow heißt es: Feuerlöscher oder Geldstrafe bis 140 Euro. Ein weiteres Jein erhalten wir auf die Frage, ob man in Polen an Zebrastreifen halten muss, wenn sich ein Fußgänger nähert.
Denn anders als in Deutschland, scheinen Menschen an polnischen Straßenrändern zu einer bedauernswerten Minderheit zu gehören.

Ein Polizist aus unserem Nachbarland bemüht sich um eine diplomatische Antwort: „Der Fußgänger soll erstmal gucken, ob die Autos anhalten. Und erst wenn sie halten, kann er die Straße betreten. Wenn er aber erst einmal auf der Straße ist, dann hat der Fußgänger Vorrang.“

Das geht auch kaum anders; auf mancher Straße sehen wir alle hundert Meter einen Fußgängerüberweg. Gutgemeinte Bremser könnten hier sehr schnell für Auffahrunfälle sorgen.

Vorsicht aber auch auf deutscher Seite der Grenze: Für viele Fahrer aus Polen sind deutsche Zebrastreifen nichts, womit man sich aufhalten muss.



Geschrieben von JägerJan am 13.02.2008 um 20:45:

 

Ups habe weder Weste noch Feuerlöscher! große augen



Geschrieben von sulley am 15.02.2008 um 16:26:

 

Von dem Feuerlöscher hatte ich ja schon gehört.
Aber wo steht das denn mit der Weste?



Geschrieben von Heitzer am 15.02.2008 um 16:59:

 

Zitat:
Original von sulley
Von dem Feuerlöscher hatte ich ja schon gehört.
Aber wo steht das denn mit der Weste?


Glaub mir einfach. großes grinsen



Geschrieben von adrenaline-crew am 18.02.2008 um 23:05:

 

Zunächst zum Feuerlöscher:

Für Fahrzeuge, die nicht in Polen zugelassen sind, besteht keine Mitführpflicht von Feuerlöschern. Eine Ahndung von polnischer Seite bei ausländischen Fahrzeugen ist somit unzulässig.

Begründung: In Polen ist das Mitführen von Feuerlöschern in Kraftfahrzeugen aufgrund der polnischen, ausrüstungsrechtlichen Vorschriften Pflicht. Für Kraftfahrzeuge die nicht in Polen zugelassen sind, gelten diese nationalen Vorschriften jedoch nicht. Somit ist auch eine Ahndung auf Grundlage dieser Vorschrift unzulässig.

Das gleiche nur umgekehrt gilt übrigens für den Sanikasten. Den brauchen die Polen nicht mitzuführen, da deren Fahrzeuge nicht in Deutschland zugelassen sind und somit nicht der StVZO, wonach gem. § 35h StVZO Erste-Hilfe-Material mitzuführen ist, unterliegen.


Jetzt zur sog. Halterbescheinigung

Jeder Fahrzeugführer, der in Polen ein nicht auf ihn zugelassenes Fahrzeug ohne Anwesenheit des Halters führt, hat die Pflicht, eine entsprechende Legitimation mitzuführen. Die Vollmacht oder sog. Halterbescheinigung muss von dem Halter, der sich aus den Fahrzeugpapieren ergibt, ausgestellt sein und muss nicht beglaubigt sein. Die Vollmacht darf in der Landessprache des Halters ausgestellt werden.

Ausnahmen von der Mitführpflicht der Bescheinigung:
1. das Fahrzeug ist ein Mietfahrzeug und der Fahrer kann einen Mietvertrag vorweisen, indem er als berechtigte Person aufgeführt ist
2. das Fahrzeug wird im Rahmen des gewerblichen Verkehrs genutzt und der Fahrer führt eine gültige Lizenz mit und ist Angestellter der Firma

Verstöße gegen die neue Vorschrift werden den Angaben zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (rund 50 Euro) geahndet.



Um sich eine längere Diskussion mit der polnischen Polizei zu ersparen, kann sich jeder natürlich einen Feuerlöscher einpacken. Aber rechtlich sieht es zu 100% so wie oben beschrieben aus!



Geschrieben von ogpsycho am 26.03.2008 um 16:28:

 

oh je... das ist ja was große augen


aber vielleicht sollte man sich mal einen feuerlöscher zulegen
weil er wirklich gebraucht werden könnte?! ich hatte im april 2005
leider einen unfall miterleben müssen, bei dem eine nagelneue bmw
in einen pkw gefahren ist (die dose hatte die vorfahrt genommen) und
kurz darauf fing das teil an zu brennen. ich hatte 5 oder 6 autofahrer
gefragt und keiner hatte einen feuerlöscher bei nachdenklich
das war ein beschissenes gefühl, aber gott sei dank stand auch ein bus
in nicht all zu großer entfernung, der hatte einen bei.

wenns mal brennt, dann braucht man einen. das mekrt man ja meist
erst, wenn es zu spät ist. also vielleicht kauft der ein oder andere sich von
euch ja so mal einen.

gruß Basti


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